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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen zwischen Carina Lorenz (CLTranslations) - im weiteren „CLT“ genannt - und den Auftraggebern. CLT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Bei Änderungen und Ergänzungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Tut er dies nicht, gelten die Änderungen und Ergänzungen als wirksam. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, sowie Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für CLT nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.

2 Zustandekommen des Vertrages
Die Bearbeitung des Auftrages beginnt erst nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Für eine qualitativ hochwertige und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden ausgeführte Bearbeitung des Auftrages, werden folgende Angaben zur Übersetzung vor Beginn der Bearbeitung an CLT schriftlich übermittelt: beabsichtigte Verwendung und Zweck der Übersetzung (z.B. interner Gebrauch, zur Veröffentlichung, streng vertraulich, etc.), Termin der Rückgabe der einzelnen Dokumente oder des Gesamtprojektes an den Auftraggeber, Informationen zu Struktur und Format des zu liefernden Dokumentes (PDF, Word-Datei...), weitere Informationen (Corporate Design, Logo, Glossare, Abbildungen, Tabellen, etc.)  sowie genaue Angaben zur Übersendung der zu liefernden Dokumente (per E-Mail, in Papierform oder auf einem computerlesbaren Datenträger per Kurier oder Post...). Sofern nicht anders geregelt, sind Preiskalkulationen von CLT stets unverbindlich und freibleibend. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, an den sich CLT jeder Zeit wenden kann. Fehler, die sich aus Nichteinhaltung dieser erwähnten Verpflichtungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von CLT.

3 Ausführung
CLT verpflichtet sich, das ihr übertragene Projekt nach ihrem besten Wissens- und Fähigkeitsstand ausführen. Insofern der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologien und Formulierungen gefordert hat, muss der Übersetzer dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen. Zusätzliche Leistungen z. B. Nachformatierungen, Sprachaufnahmen, grafische Gestaltungs- und Formatierungsarbeiten, etc. sind nicht in den allgemeinen Leistungen inbegriffen und müssen vom Auftraggeber gesondert beauftrag werden. CLT übernimmt auf Anfrage und zu gesonderten Konditionen auch das Korrekturlesen des Übersetzungsprojektes. Andernfalls obliegt das Korrekturlesen der von CLT bereitgestellten Dokumente allein der Verantwortung des Auftraggebers. Die vorgenannten zusätzlichen Leistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen (Glossare, Vorübersetzungen u.s.w.) bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, werden Fachausdrücke in die allgemein übliche, lexikografisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

4 Urheber- und sonstige Schutzrechte
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die in Auftrag gegebenen Sprachdienstleistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber, keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Verletzungsfalle verpflichtet sich der Auftraggeber, CLT von der Haftung allgemein sowie von allen Schadenersatzansprüchen, Kosten und Aufwendungen freizuhalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, behält sich CLT das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht vor, Materialien, wie z. B. Glossare, die während des Auftrages erstellt wurden, ohne Einschränkungen mehrfach zu nutzen. CLT ist ebenso berechtigt, diese Materialien für eigene Zwecke zu verändern. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Materialien, wie z. B. Glossare, bleiben Eigentum von CLT.

5 Erfüllung und Gefahrenübergang
Die Leistung durch CLT erfolgt generell als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren beziehungsweise per E-Mail, das heißt, insofern keine abweichenden Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Leistung geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. der Aushändigung an einen Boten auf den Auftraggeber über. Verloren gegangene Post- und Botensendungen werden nach bester Möglichkeit ersetzt. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung bzw. Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

6 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für Aufträge ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen auf das von CLT in der Rechnung angegebene Bankkonto bzw. per personengebundenen Verrechnungsscheck zu zahlen. Insoweit erforderlich trägt der Auftraggeber die damit verbundenen Bankgebühren. Andere Zahlungsmethoden werden akzeptiert, sofern schriftlich im Voraus vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist CLT berechtigt, Verzugszinsen entsprechend §288 BGB bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu verlangen. Wenn es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, ist ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt, gegen andere Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Das Zurückhaltungsrecht für Verträge mit Privatpersonen unterliegt den gesetzlichen Regelungen des BGB § 309. 
Bei vereinbarten Teillieferungen erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreicheren Aufträgen ist CLT berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenfalls kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug Leistung). Die Leistung und die damit verbundenen Rechte (Copyright und alle Nutzungsrechte an durch CLT gefertigte Übersetzungen, Textadaptionen und Dokumentationen, etc.) stehen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt. Erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über.

7 Abnahme- und Rügepflicht / Mängelbeseitigung
Offensichtliche Mängel an der Leistung sind sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich und unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der Mängel in Schriftform zu rügen. Die Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Rüge erfolgt. Jegliche Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. CLT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. CLT gewährt dem Auftraggeber den Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8 Gewährleistung / Haftungsausschluss
Enthält eine Übersetzung oder eine andere Leistung Fehler, hat der Auftraggeber das Recht nach Wahl von CLT Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung in einer angemessenen Frist zu verlangen. Der Auftraggeber kann nur dann Minderung oder sein Recht auf Rücktritt geltend machen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von CLT in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. Die Haftung von CLT für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus ihrer Übersetzungsarbeit resultieren, ist auch für den Fall, dass es sich dabei um eine direkte oder indirekte Verletzung zivil- oder strafrechtlicher Umstände handelt, im Höchstfall auf den Gesamtpreis der für das betreffende Projekt von CLT erstellten und an den Auftraggeber übersandten Rechnung beschränkt. CLT haftet nicht für Schäden, die durch eine fahrlässige Verletzung ihrer gemäß dem Auftrag geschuldeten Leistungen entstanden sind. Für eine eventuell nachteilige Auslegungsmöglichkeit zweideutiger Textstellen, die bereits im Ausgangstext vorhanden waren, kann CLT nicht haftbar gemacht werden. Des Weiteren kann CLT nicht vom Auftraggeber für Fehler, Auslassungen, die falsche Verwendung von Redewendungen oder sonstige Fehler haftbar gemacht werden, die er nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Der Auftraggeber muss seiner Verantwortung zur Sorgfaltspflicht unumschränkt nachkommen und CLT von jeglichen rechtlichen Ansprüchen Dritter freihalten. CLT ist verpflichtet die ihr vom Auftraggeber anvertrauten Materialien (Schriftdokumente usw.) mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln. Außer im Falle grober Nachlässigkeit oder groben Vorsatzes kann CLT jedoch nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem der Beschädigung, dem Verlust oder der Zerstörung dieser Materialien resultieren. Der Auftraggeber hat für den Fall, dass er CLT als Ausgangsdokument ein unersetzliches Unikat übersendet, sicher zu stellen, dass dieses ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung versichert ist.

9 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

10 Vertraulichkeit / Berufsgeheimnis
CLT garantiert, dass alle Aufträge grundsätzlich streng vertraulich behandelt werden. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass CLT Übersetzungen und Leistungen für andere, unter Umständen Konkurrenten, durchführt. Insofern nicht anders vereinbart, darf CLT einzelne, aus ihrem Zusammenhang herausgelöste Satzteile und Wörter aus den übermittelten Ausgangsdokumente zu Terminologie-Recherchezwecken an Dritte weitergeben. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und CLT ist es nicht möglich, eine hundertprozentige Vertraulichkeit zu garantieren. So kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte unbefugt auf Daten Zugriff nehmen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden. CLT bemüht sich jedoch, die Vertraulichkeit so weit wie möglich zu wahren.

11 Höhere Gewalt
Falls CLT durch höhere Gewalt an der ordnungsgemäßen und/oder fristgerechten Durchführung des Auftrages gehindert wird, muss sie den Auftraggeber im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, dürfen CLT und der Auftraggeber gleichermaßen sofort vom beauftragten Projekt zurücktreten, wobei der Auftraggeber CLT für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass CLT dem Auftraggeber den bereits von ihr geleisteten Anteil am Projekt spätestens bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Abgabefrist übersenden kann. Als höhere Gewalt gelten Aussperrungen, Streiks, Arbeitskampfhandlungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Erkrankungen, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten von CLT resultiert und ihr eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des Auftrages unmöglich macht.

12 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CLT. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz/Unternehmenssitz von CLT.

14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 
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